Max. 100 Zuschauer erlaubt!


Am kommenden Samstag steht ein interessantes Fußballspiel auf dem Spielplan unserer Landesliga-Elf, wenn der stark gestartete Aufsteiger TSVgg Plattenhardt im Stadion Tischardt-Egart zu Gast sein wird. Just vor dieser Begegnung gilt eine neue Regelung.

Grundsätzlich ist die Corona-Sportverordnung vom 8. Oktober (downloadbar im Verlauf des Berichts) weiterhin gültig, doch eine wesentliche Änderung betreffend der max. Zuschaueranzahl gilt seit vergangenen Samstag und kommt somit auch bei den folgenden Spielen zum Tragen.

Max. 100 Zuschauer dürfen wir bei den nächsten Spielen empfangen. Daher legen wir allen Interessierten ans Herz, sich frühzeitig im Frickenhäuser Stadion einzufinden, um die unliebsame Überraschung, abgewiesen zu werden, zu vermeiden.

MASKENPFLICHT !

Weiterhin gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, „wenn zu Erwarten ist, dass der Mindestabstand (1,5 Meter) zu anderen Personen nicht durchgehend eingehalten werden kann“ – das betrifft natürlich auch unser Stadion Frickenhausen. Ohne Mund-Nasen-Schutz wird kein Eintritt zum Sportgelände gewährt. Wir bitten die Maske während der kompletten Anwesenheitszeit korrekt zu tragen, da auch auf unserem weitläufigen Sportgelände immer wieder unvorhergesehene Begegnungen nicht ausgeschlossen werden können.

Aufrechterhaltung des Sportbetriebs

Schlussendlich geht es um die Gesundheit aller – und nicht zuletzt um die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs. Sportveranstaltungen sind eine der wenigen gesellschaftlichen (Massen-) Ereignisse, die wir derzeit genießen dürfen. Lasst uns alle dazu beitragen, dass dies auch weiterhin so sein wird und wir unserem Hobby „Fußballsport“ weiterhin nachgehen können. Danke für die Mithilfe aller!

Zusatzinfo zu Treffen in privaten Räumen

Im übrigen gilt im Landkreis Esslingen eine verschäfte Regelung bzgl. Begegnungen im privaten Raum. Während das Land Baden-Württemberg erst ab über 10 Personen die Begegnung im privaten Raum auf zwei Haushalte beschränkt, gilt die Beschränkung auf zwei Haushalte im Landkreis Esslingen auch unter 10 Personen – und das unabhängig des Verwandschaftsgrades.

Dies kann unter folgendem Link auf der Homepage der Gemeinde Frickenhausen unter www.Frickenhausen.de nachgelesen werden.

https://www.frickenhausen.de/gemeinde-wirtschaft/aktuell?tx_hwnews_hwnews%5Baction%5D=show&tx_hwnews_hwnews%5Bcontroller%5D=Newsartikel&tx_hwnews_hwnews%5BcurrentPage%5D=1&tx_hwnews_hwnews%5BnewsartikelId%5D=363&cHash=b8d7548b868e1df5be58cf9a7a104797

Update, 22.10.2020

Seit heute, 0 Uhr, gilt die Beschränkung im privaten Raum nicht mehr. Zur Vereinheitlichung hat der Landkreis Esslingen seine Regelung zu Treffen in privaten Räumlichkeiten an die Regelung des Landes Baden-Württemberg angepasst.