Am gestrigen Mittwoch veröffentliche das Gesundheitsamt des Landkreises Esslingen die Feststellung, dass sich die 7-Tage-Inzidenz seit mehr als 5 Werktagen in Folge unter 100 befindet und daher die sog. „Notbremse“ außer Kraft tritt. Folglich dürfen auch unsere vereinseigenen Waldhornstuben unter bestimmten Auflagen wieder öffnen.
Wer sich auf die Wiedereröffnung der Waldhornstuben freut und gleich mal einen Besuch abstatten möchte, muss eine der folgenden Kriterien erfüllen:
- negatives Testergebnis vorlegen (nicht älter als 24h) oder
- vollständig geimpft sein (zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegend) oder
- Bestätigung der Genesung vorlegen
Beim Besuch unserer Waldhornstuben gelten folgende Bestimmungen:
- Öffnungszeit bis max. 21.00 Uhr
- Abstands- & Hygienemaßnahmen einhalten
- Maskenpflicht bei Verlassen des Tisches
- Kontaktdatenerfassung
- 1 Tisch = max. 5 Personen aus 2 Haushalten (Kinder u14 zählen nicht dazu)
Weitere Informationen sind unter https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.restaurantbesuch-corona-regeln-bw-mhsd.d85662ae-92d7-4c91-baeb-e46d89a759f5.html einsehbar.